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VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Irak; Yeziden; Erkenntnisquellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 21.4.2009, Az: 10 C 11.08, AUAS 09, 173 bis 175) setzt die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, welche die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt.Diese für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäbe sind auch anwendbar unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG und übertragbar auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (so BVerwG vom 21.4.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Vielmehr müssen die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994, BVerwGE 96, Seite 200 ff.; vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Denn der Kläger könnte jederzeit unter Berufung auf eine eventuell noch bestehende extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, Seite 1420).
- BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02
D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Es reicht vielmehr aus, die ungefähre Größenordnung der Anschläge zu ermitteln und sie in Bezug zur Gesamtgruppe der von der Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes vom 11.3.2010 - 2 A 401/08 -, Juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 30.4.1996 - 9 C 170/95 -, Beschluss vom 23.12.2002 - 1 B 42/02 -). - BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Vielmehr müssen die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994, BVerwGE 96, Seite 200 ff.; vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach diesen Vorschriften, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, BVerwGE 131, Seite 198 ff.). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Az: C-465/07 - juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist, sondern kann eine solche Bedrohung vielmehr auch dann ausnahmsweise als gegeben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt nach der Beurteilung der zuständigen nationalen Behörden ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei Rückkehr in das betroffene Land oder gegebenenfalls die betroffene Region allein durch die Anwesenheit im Gebiet des Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr läuft, einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt zu sein. - OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 401/08
Yeziden in der Türkei; Gruppenverfolgung
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Es reicht vielmehr aus, die ungefähre Größenordnung der Anschläge zu ermitteln und sie in Bezug zur Gesamtgruppe der von der Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes vom 11.3.2010 - 2 A 401/08 -, Juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 30.4.1996 - 9 C 170/95 -, Beschluss vom 23.12.2002 - 1 B 42/02 -). - VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 14 K 09.30354
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Yeziden, …
Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30019
Sie genießen in der Verfassung sogar verbriefte Minderheitenrechte, verfügen allerdings nach der Auflösung des früheren Ministeriums für Religionsangelegenheiten zu Gunsten dreier neu geschaffener Resorts für die Angelegenheiten der Schiiten, der Sunniten und der Christen im derzeitigen irakischen Regierungsgefüge über keine eigene Interessenvertretung mehr (vgl. VG Ansbach vom 4. Februar 2010 - AN 14 K 09.30354 - unter Hinweis auf UNHCR im April 2005, Hintergrundinformation zur Gefährdung von Angehörigen religiöser Minderheiten im Irak - Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.8.2009).